Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Landes Nordrhein-Westfalen (LKS) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.lks.nrw und ihre Unterseiten.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Internetseite www.lks.nrw ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV) vom 18. Juni 2019 teilweise vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt:

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Im nicht barrierefreien „Map Marker“ werden die Standortinformationen durch den Link „Vollständige Standortliste“ als barrierefreie Alternative zur Verfügung gestellt.

Der Webauftritt wurde vom Kompetenzzentrum Barrierefreie-IT (KBIT) IT.NRW mittels BITV-Test zuletzt am 28.11.2022 überprüft und als konform eingestuft.

  1. Die LKS stellt auf ihrer Internetseite auch Dokumente zur Verfügung, die über viele Jahre produziert wurden, insbesondere:
  • nicht untertitelte Webvideo-Dateien
  • nicht barrierefreie PDFs

Es ist für uns aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, alle diese Dokumente und Medien in vollem Umfang barrierefrei aufzubereiten, weshalb wir auch in naher Zukunft in diesem Bereich kein komplett barrierefreies Angebot anbieten können (unverhältnismäßige Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102).

Wir arbeiten aber kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern, die nicht barrierefreien Anteile weiter zu reduzieren und die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV) vom 18. Juni 2019 in die Produktionsabläufe für neue Dokumente und Medien zu integrieren.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 29.11.2022 durch die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Die Angaben basieren auf dem BITV-Test des Kompetenzzentrums Barrierefreie-IT (KBIT) IT.NRW vom 28.11.2022. Für den Barrierefreiheitstest wurden die Prüfschritte der BITV NRW angewendet. Diese basieren auf dem internationalen Standard WCAG.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich über folgendes Formular an uns wenden, um Ihre Hinweise und Anregungen mit dem Redaktionsteam zu teilen.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns durch die Kontaktaufnahme via E-Mail die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten auf ausdrücklich freiwilliger Basis übermitteln (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO). Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Durchsetzungsverfahren
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.lks.nrw von der Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie unter www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

IHR KONTAKT ZU UNS

Treten Sie mit uns in Kontakt, wenn Sie Fragen zu den Angeboten haben oder Sie uns Ihre Anregungen zu den Inhalten der Webseite mitteilen wollen.

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Landeskoordinierungsstelle gegen

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Völklinger Straße 4, 40219 Düsseldorf

Telefon: 0211 896 04

E-Mail: info@lks.nrw